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Erneuter Lockdown in Österreich – Was Sie jetzt wissen müssen

2021-11-19, Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz

Im Hinblick auf das aktuelle Pandemiegeschehen in Österreich tritt ab Montag, den 22.11.2021, ein bundesweiter Lockdown in Kraft. Diese Maßnahme der Regierung ist vorerst auf 20 Tage begrenzt und soll, in Verbindung mit einer markanten Steigerung der Durchimpfungsrate, zur Eindämmung des Corona Virus (SARS-CoV-2) und damit zur so wichtigen Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.

Was Sie bei der Einreise und Ihrem Termin in unserem IVF-Zentrum wissen müssen

Grundsätzlich ist die Einreise nach Österreich zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen, wie Ihre Kinderwunschbehandlung, ohne Einschränkung möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine offizielle Bestätigung mitzuführen, um diese ggf. vorweisen zu können. Diese Bestätigung lassen wir Ihnen rechtzeitig vor Ihrem Termin zukommen. Derzeit ist noch unklar, ob ebenfalls wieder eine verpflichtende Registrierung über das Online-Formular Pre-Travel-Clearance notwendig wird.

In medizinischen Einrichtungen, wie unser IVF-Zentrum, gilt die 3G-Regelung (getestet, geimpft, genesen) sowohl für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Patientinnen und Patienten. Zudem sind das Tragen einer FFP2-Schutzmaske sowie weitere Hygienemaßnahmen vorgeschrieben. Daher appellieren wir an Sie, bei Ihrem Aufenthalt folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Betreten der Praxis nur zum vereinbarten Termin.
  • Vor der Anmeldung Hände desinfizieren oder mind. 30 Sekunden waschen.
  • Wartezeit möglichst außerhalb der Ordination verbringen.
  • Bei der Anmeldung und im Wartezimmer Abstand zu anderen Patientinnen und Patienten einhalten.
  • In ein Einwegtaschentuch und in die Ellenbeuge niesen und husten – nicht in die Hand! Taschentuch entsorgen und dann 30 Sekunden die Hände waschen.

Bei Ihrer Rückreise bitten wir Sie, die aktuellen 3 bzw. 2G-Regelungen und Quarantänevorschriften in Ihrem Heimatland zu beachten, da es hierbei auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann (Informationen z.B.: auf https://www.sozialministerium.athttps://www.bag.admin.chhttps://www.stmgp.bayern.de).

Entsprechende Auskünfte erhalten Sie jederzeit auch über die Hotline unseres Info-Centers (Standort Bregenz: +43 5574 44836 / Standort Salzburg: +43 662 9010 5000).


Corona Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) Infolinks:

Verordnungen und Gesetzestexte (Österreich):

Podcast (Prof. Dr. med. Christian Drosten, ndr.de)

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