Corona Virus InfoUpdate IVF Zentren Prof. Zech

Einreise nach Österreich: Testpflicht für Pendler, Registrierung, Ausnahmen bei medizinischen Behandlungen

2021-02-09, NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech - Bregenz

Mit der Beendigung des Lockdowns kommt es in Österreich aktuell zu schrittweisen Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus (SARS-CoV-2). So haben Geschäfte und körpernahe Dienstleister (z.B. Friseur) wieder geöffnet. Damit einhergehend werden ab morgen, den 10. Februar 2021, die Einreisebestimmungen verschärft. Zusätzlich zur bereits bestehenden Registrierungspflicht kommt nun auch eine Testpflicht für Pendler. Ausnahmen wird es jedoch weiterhin geben. Demnach sind notwendige medizinische Behandlungen, mit ärztlicher Bestätigung und Registrierung, bis auf weiteres uneingeschränkt möglich.

Was Sie bei Ihrem Termin in unserem IVF-Zentrum jetzt wissen müssen

Laut COVID-19 Einreiseverordnung des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Einreise ohne Einschränkung zulässig, wenn sie zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt (→ FAQs - Reisen und Tourismus). Dennoch ist vorab eine Registrierung erforderlich. Zudem müssen Sie eine offizielle Bestätigung mitführen und ggf. vorweisen können. Diese Bestätigung lassen wir Ihnen rechtzeitig vor Ihrem Termin zukommen.

    Zusammenfassend gilt bei der Einreise aus medizinischen Gründen:
  • keine Test- bzw. Quarantänepflicht
  • Vorabregistrierung (→ Onlineformular) unter Angabe der entsprechenden Ausnahme, siehe blaue Markierung Abb. 1
  • Mitführen der offiziellen Bestätigung (wird vom IVF-Zentrum ausgestellt)


Abb. 1: Onlineformular zur Registrierung bei der Einreise nach Österreich


Bei Ihrer Rückreise bitten wir Sie, die gültigen Test- und Quarantänevorschriften in Ihrem Heimatland zu beachten, da es hierbei auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann (Informationen z.B.: auf https://www.sozialministerium.athttps://www.bag.admin.chhttps://www.stmgp.bayern.de). Entsprechende Auskünfte erhalten Sie jederzeit auch über die Hotline unseres Info-Centers (Standort Bregenz: +43 5574 44836 / Standort Salzburg: +43 662 9010 5000).

Was Pendler jetzt wissen müssen

    Wer aus beruflichen und/oder familiären Gründen regelmäßig über die Grenze pendelt, muss folgendes bei der Einreise nach Österreich vorlegen können:
  • negativer Antigen- oder PCR-Test
  • Vorabregistrierung (→ Onlineformular)
  • Beides darf nicht älter als 7 Tage sein. Sogenannte "Selbsttests" werden nicht akzeptiert.

Corona Virus Testung auch in unserem IVF-Zentrum möglich

Seit Beginn der COVID-19 Pandemie bieten wir am Standort in Bregenz, zusätzlich zu unseren primären Dienstleistungen, nicht nur unseren Patientinnen und Patienten, sondern allen Interessierten, wie z.B. Pendlern, die Möglichkeit, eine persönliche Testung auf SARS-CoV-2 in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst aktuell die gängigsten Testverfahren wie Antigen-Schnelltest, PCR-Tests und Antikörper-Test (→ Infos & Anmeldung).


Corona Virus (COVID-19/SARS-CoV-2) Infolinks:

Verordnungen und Gesetzestexte (Österreich):

Podcast (Prof. Dr. med. Christian Drosten, ndr.de)

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