"Was kostet eine Kinderwunschbehandlung?"
1. Kosten-Anfrage
2. Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung (IVF-Fonds, Krankenkasse)
Die Voraussetzungen, um Kinder zu bekommen, sind von Paar zu Paar verschieden. Deshalb klären wir zunächst Ihre Ausgangslage professionell und umfassend ab. In Folge können wir eine Diagnose stellen und gemeinsam Ihre persönliche Therapie festlegen.
Eine genaue Aussage darüber, was eine auf Sie individuell abgestimmte Behandlung kosten wird, kann schlussendlich nur Ihr Arzt / Ihre Ärztin im persönlichen Erstgespräch treffen. Denn, ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige medizinische Situation von Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in (Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit, Anamnese, Befunde etc.).
Das heißt, die Therapiekosten setzen sich aus den ärztlich angewiesenen Untersuchungen, Methoden und Aufwendungen zusammen. Diese können einmal mehr und einmal weniger umfangreich sein. Zudem spielt die Qualität des IVF-Zentrums und damit die Ausbildung der durchführenden Mediziner und Biologen, sowie die angewendeten Technologien eine Rolle. Selbstverständlich ist auch die Anzahl der Therapie-Zyklen entscheidend, sprich, je mehr Versuche benötigt werden, umso höher sind die Kosten. Deshalb gilt:
"Die günstigste Therapie ist jene, die schnellstmöglich zu einer intakten Schwangerschaft führt."
Start einer Behandlung
Ihre Kinderwunschbehandlung beginnt mit der Erstkonsultation durch eine(n) Facharzt/-ärztin. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.
TERMIN RESERVIEREN TERMIN RESERVIERENMöglichkeiten einer finanziellen Unterstützung
Eine Behandlung in unserem privaten Kinderwunschzentrum ist mit Kosten verbunden, welche jedoch durch bestimmte Möglichkeiten einer Zuzahlung bis hin zu einer anteiligen Kostenerstattung für viele Paare leistbar wird.
Kostenübernahme durch den IVF-Fonds
Der Österreichische IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit und trägt zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren bei, die mit medizinischer Hilfe schwanger werden wollen. Die Kosten einer IVF-Therapie (70% IVF-Fonds, 30% Selbstbehalt) werden nur übernommen, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und die Behandlung bei einem Vertragspartner machen lässt. Das heißt, bei Kliniken oder Kinderwunsch-Zentren, die eine entsprechende Zulassung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz besitzen und einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben, wie unsere IVF-Zentren in Bregenz und Salzburg.
Kostenbeteiligung durch Krankenkassen
Hierzu ein Beispiel: Für Wunscheltern aus Deutschland, die sich an die NEXTCLINICS IVF Zentren Prof. Zech in Bregenz und Salzburg wenden, erfolgt die Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz. Es besteht daher die Möglichkeit, eine Zuzahlung durch die Krankenkasse in gleicher Höhe wie bei einer Behandlung in Deutschland zu beantragen. Erfüllt das Paar die jeweiligen Vorgaben, übernehmen viele Kassen die Hälfte der Behandlungskosten, manche sogar zwei Drittel oder mehr. Dies trifft jedoch nicht immer zu und muss individuell abgeklärt werden.