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GENETIK

Optimierung der Chancen auf eine intakte Schwangerschaft und die Geburt eines gesunden Kindes

Infoabend Erstgespräch
Künstliche Befruchtung IVF ICSI Keyvisual ivf.at

Genetische Untersuchung vor und während der Kinderwunschbehandlung

Unsere Gene sind maßgeblich für unsere Entwicklung verantwortlich. Bestimmte chromosomale Anomalien und genetische Konstitutionen können die Entwicklungsfähigkeit des Embryos oder die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen. Je nach individueller Abklärung, einer vorausgegangenen humangenetischen Befundung, vorausgegangenen habituellen Aborten ("Fehlgeburten") oder wiederholtem Implantationsversagen ("Einnistung des Embryos in der Gebärmutter") im Rahmen von Kinderwunschtherapien können oder sollten bestimmte genetische Untersuchungen in Betracht gezogen werden.

Unsere Ärztinnen und Ärzte beraten Sie gerne über die Möglichkeiten genetischer Untersuchungen und indizierte Maßnahmen der Präimplantationsdiagnostik (PID) bzw. des Preimplantation Genetic Testings (PGT).

Persönliche Fragen

Für spezielle Fragen zur Genetik bei Ihrem Kinderwunsch empfehlen wir Ihnen eine Teilnahme an unserem nächsten
→ Infoabend. Hier können Sie Ihre allgemeinen Fragen zur Genetik persönlich an den Facharzt stellen. Alternativ bieten wir Ihnen auch
→ Informations-Gespräche an (Termine nach Verfügbarkeit).


Präimplantations-Diagnostik (PID, PGT)

Vorgehensweise

Bei einer PGT (Preimplantation Genetic Testing) – kurz PGT oder deutsch "PID" (Präimplantations-Diagnostik) – werden im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung (IVF-Therapie) Embryonen auf eine genetische oder chromsomale Trägerschaft untersucht. Anhand der erhaltenen Resultate der genetischen Analyse können jene Embryonen für die weitere Therapie ausgewählt werden, die frei von einer Trägerschaft eines bestimmten Defekts sind.

Ein PGT erfolgt zumeist mittels Trophektodermbiopsie im IVF-Labor. Hierzu werden dem Embryo im Blastozyszenstadium einige Zellen des Trophektoderms entnommen. Das Trophektoderm ist die äußere Schicht der Blastozyste. Diese Schicht ist nicht Bestandteil des Embryos im engeren Sinne. Aus ihr gehen extra-embryonale Gewebeteile hervor wie etwa die Plazenta. Diese Biopsiemethode stellt (im Vergleich zur Polkörper- und Blastomerenbiopsie) die gängigste, schonendste und valideste Methode dar, und wird von Next Fertility IVF Prof. Zech shon bereits seit über Jahrzehnten praktiziert.

Welche Untersuchungsarten gibt es?

1. PGT-SR

(Preimplantation Genetic Testing for Structural rearrangements)

Ziel: Auswahl von Embryonen mit einem normalen (oder "balancierten") Chromosomensatz. Für Paare, bei denen einer der Partner Träger einer balancierten Translokation ist, ist die Anwendung von PGT-SR indiziert.

2. PGT-M

(Preimplantation Genetic Testing for monogenetic disorders)

Ziel: Ausschluss von vererbten Mutationen (Genveränderungen). Monogenetische Krankheiten sind Krankheiten, die durch die Veränderung eines einzelnen Gens verursacht werden. Eine der häufigsten Indikationen für das PGT-M ist zum Beispiel die zystische Fibrose (Mukoviszidose), die Thalassämien oder ein Fragiles-X-Syndrom.

3. PGT-A

(Preimplantation genetic testing for aneuploidy)

auch: "Aneuploidiescreening"; Ziel: Nachweis bzw. Ausschluss von de novo (neu) entstandenen nummerischen Chromosomenanomalien wie etwa Trisomie 13, Trisomie 18 oder Monosomie 16.

Ablauf einer PGT/PID:

PGT (PID) umfasst eine Reihe von genetischer und oder chromosomaler Untersuchung von Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF) durchgeführt werden, bevor sie in diese Gebärmutter eingesetzt werden. Sie beinhaltet dabei eine Vielzahl von verschiedenen Analysemethoden und Analyseplattformen. Dementsprechend werden unterschiedliche Setups benötigt, was auch unterschiedliche Abläufe zur Folge hat. Gemeinsam ist allen ein ausführliches Beratungsgespräch des Kinderwunschpaares vor einer genetischen Untersuchung. Das Ziel ist es Embryonen zu selektieren und transferieren, die frei von möglichen den zu erwartenden genetischen oder chromosomalen Anomalien sind. Je nach Testverfahren sind möglicherweise DNA-Proben von Mann und Frau sowie eventuell von Verwandten oder schon vorhandenen Kindern des Paares nötig.

1. Entnahme von Zellmaterial zur genetischen Testung

Zur Untersuchung des genetischen Materials des Embryos gibt es unterschiedliche Methoden. Der derzeitige Goldstandard ist die Blastozystenbiopsie. Die Blastozystenbiopsie ist eine Biopsietechnik, die von unseren Embryologen seit vielen Jahren standardmäßig durchführen. Dabei werden 5-10 Zellen aus der äußeren Schicht der Blastozyste, dem so genannten Trophektoderm entnommen. Diese Zellen werden einer anschliessenden genetischen/molekularen Analyse unterzogen. Das Trophektoderm ist im eigentlichen Sinne nicht Bestandteil des zukünftigen Fötus. Aus dem Trophektoderm entwickelt sich sogenanntes extraembryonales Gewerbe wie die Plazenta.

befruchtete Eizelle Entwicklung am TAG 1 (2PN-Stadium)

Polkörper Biopsie

befruchtete Eizelle Entwicklung am TAG 5 (Blastozyste)

Trophektoderm Biopsie (Blastozystenbiopsie)

2. Genetische Analyse

Die weitere genetischen/molekularen Analyse ist abhängig von der Fragestellung der Untersuchung. Je nach Art der PGT werden verschiedene Untersuchungsmethoden wie Next Generation Sequencing (NGS) oder Karyomapping, unter speziellen und seltenen Umständen auch FISH eingesetzt.

Generell verfügt Next Fertility IVF Prof. Zech jahrzehntelange Erfahrung und Expertise im Bereich der genetischen Analyse bei Kinderwunschbehandlungen. Wir gehören zu den Vorreitern auf diesem Gebiet, und verfügen über umfangreiche international geltende wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse. So haben wir bereits 1996 haben wir erstmals Polkörper-Diagnostik in Österreich durchgeführt und zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich der genetischen Untersuchung bei Kinderwunschbehandlung vorzuweisen.

3. Beratung und weitere Schritte

Interpretation der Analyseergebnisse durch den Facharzt / Beratung und Besprechung mit Patienten / Relevanz für die konkrete Situation / Was bedeutet das Ergebnis für die weitere Vorgehensweise in der Kinderwunschbehandlung des Paares / ggf. weitere Schritte einleiten Interpretation der Analyseergebnisse erfolgen durch die Fachärztin/den Facharzt. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Ergebnisse und deren Relevanz für Ihre konkrete Situation und leiten gemeinsam mit Ihnen die weiteren Behandlungsschritte ein. Uns ist wichtig, das Thema umfassend mit Ihnen zu besprechen, alle Ihre Fragen zu beantworten und auf Ihre Zweifel und Sorgen einzugehen – vor, während und nach der Untersuchung.


Andere Genetische Untersuchungen (vor der Kinderwunschbehandlung)

4. Karyogramm

(Bestimmung des Karyotyps)

Im Regelfall verfügt der Mensch im Zellkern in fast jeder Zelle des Körpers über 46 Chromosomen (46XX bei der Frau bzw. 46XY beim Mann). Abweichungen in der Anzahl (z.B. Trisomie) oder größere strukturelle Veränderungen an den Chromosomen kann über ein Karyogramm festgestellt werden. Nummerische Veränderungen, die auch mit Fertilitätsstörungen verbunden sind und im Karyogramm visualisiert werden können, sind beim Mann das Klinefelter-Syndrom (47XXY) ((Häufigkeit 1: 500) und bei der Frau das Turner-Syndrom (45X) (Häufigkeit 1: 2500). Eine reziproke Translokation tritt mit einer Häufigkeit von 1:500 auf, eine Robertson’sche Translokation tritt in etwa in 1:1000 auf. Träger einer Translokation sind in der Regel gesund und zumeist auch fertil. Jedoch kann es bei der Verschmelzung von Samen und Eizelle und damit von väterlichem und mütterlichem Erbgut zu einer unbalancierten Translokation kommen (zu viel oder zu wenig an genetischem Material). Dies kann zu Fehl- oder Totgeburten oder zu geistigen bzw. körperlichen Behinderungen des Nachwuchses führen. Im Falle einer Translokation ist eine PID/PGT indiziert.

Ablauf: Zur Erstellung eines Karyogrammes wird dem Patienten Blut entnommen, aus dem die Lymphozyten isoliert und kultiviert werden. Mittels bestimmter Verfahren wird die Kernteilung der Lymphozyten gehemmt. Während der Metaphase der Mitose liegen die Chromosomen in stark kondensierter Form vor und sind daher lichtmikroskopisch gut zu erkennen. Mittels bestimmter Verfahren werden die Chromosomen visualisiert. Es kann hierbei einige Tage dauern, bis das Untersuchungsergebnis vorliegt.


Genetische Ursachen für Unfruchtbarkeit

Bestimmte Fertilitätsstörungen sind genetisch bestimmt, die in unterschiedlichen Bereichen sich störend oder inhibierend auf die Fortpflanzungsphysiologie auswirken. Dazu gehören:

bei der Frau beim Mann
Uterus: Gonadendysgenie; XY-Karyotyp: Swyer-Syndrom, Androgenresistenz; XX/XY-Karyotyp Hoden: Gonadendysgenie; XX-Karyotyp: 10% SRY-Translokation; XX/XY-Karyotyp
Ovar: Primäre oder sekundäre Ovarialinsuffizienz (POI); 10-13% Monosomie X; 2% FMR1-Prämutation Samenleiter: Obstrukive Azoospermie / Kongenitale Bilaterale Aplasie des Vasdeferens (CBAVD = beidseitige Samenleiter-Dysplasie); 10-15% biallelische CFTR-Mutationen; 1-2% ADGRG2-Deletionen
Hypophyse/Hypothalamus: Hypogonadotroper Hypogonadismus; Mutationen in CHH-Genen Hypophyse/Hypothalamus: Hypogonadotroper Hypogonadismus; Mutationen in CHH-Genen
Extragenital: Adrenogenitales Syndrom; Mutationen im CYP21A2-Gen (21-Hydroxylase-Mangel)

* nach Rudnik-Schöneborn et al. Genetische Diagnostik bei ungewollt kinderlosen Paaren oder wiederholten Fehlgeburten. Gynäkologische Endokrinologie 21, 107–116 (2023).

Je nach Anamnese und vorausgegangenen gynäkologischen oder andrologischen Untersuchungen kann eine genetische Abklärung der oben aufgeführten Faktoren ratsam oder gar indiziert sein.

5. Spezielle genetische Diagnostik

Bei bestimmten Fertilitätsproblemen kann eine weiterführende genetische Abklärung sinnvoll sein, etwa

  • um eine Gewissheit hinsichtlich der Ursache für das Fertilitätsproblem zu erlangen (etwa bei einer Azoospermie)
  • um das miteinhergehende Syndrom adäquat behandeln zu können
  • um das Risiko einer möglichen Übertragung auf den Nachwuchs abschätzen zu können

6. Carrier-Screening

Im Bedarfsfall können Paare mit Kinderwunsch auf die Trägerschaft für schwere genetischer Krankheiten untersucht werden. Im Regelfall trägt jeder von uns etwa 600 rezessive Mutationen in seinem Genom. Diese fallen in der Regel aber nicht ins Gewicht. Existiert aber zwischen den Partnern eine Verwandtschaftsbeziehung, steigt das Risiko genetisch-bedingter rezessiver Erkrankungen aufgrund ähnlicher oder gleicher Mutationen beim Nachwuchs deutlich. Hier könnte ein Carrier Screening möglicherweise indiziert sein.

Ablauf: Um festzustellen, ob einer oder beide Partner Träger bestimmter krankheitsassoziierten Mutationen sind, wird eine Blutprobe benötigt. Diese Probe wird mit molekularen Techniken analysiert, um festzustellen, ob einer der beiden Partner Träger einer rezessiven krankheitsassoziierten Genanlage ist. Ein Facharzt für Humangenetik bespricht die Ergebnisse mit dem Patienten oder dem Kinderwunschpaar. Dabei werden die Befunde erläutert und mögliche Konsequenzen für eine zukünftige Familienplanung besprochen.

Fragen zur Genetik bei Kinderwunsch

Die Anwendung einer PID ist in Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Folgenden Faktoren können ausschlaggebend sein:

  • Es konnte nach 3 oder mehr Übertragungen (Transfers) entwicklungsfähiger Zellen keine Schwangerschaft herbeigeführt werden
  • Es traten zumindest 3 ärztlich nachgewiesene spontane Fehl- oder Totgeburten ein.
  • Auf Grund der genetischen Disposition zumindest eines Elternteils besteht die Gefahr, dass es zu einer Fehl- oder Totgeburt oder zu einer Erbkrankheit des Kindes kommt.

Gerade bei der genetischen Diagnostik sind immer der individuelle Fall und die Ausgangssituation es Paares entscheidend. Wir beraten Sie gerne zu allen medizinisch und gesetzlich möglichen genetischen Testungen, Kosten, Erfolgsraten, deren Sinnhaftigkeit bzw. Alternativen (z.B. Samen- oder Eizellspende).

Wann ein PGT/eine PID sinnvoll ist hängt vom einzelnen Fall ab. Besteht aufgrund einer monogenetischen Trägerschaft der Eltern oder eines Elternteiles eine höhe Wahrscheinlichkeit einer Übertragung einer Erbkrankheit ist ein PGT durchaus sinnvoll. Gleiches gilt möglicherweise, wenn ein Elternteil Träger einer balancierten Translokation ist. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer unblancierten Translokation und gesundheitlichen Problemen beim Nachwuchs abhängig von der Art der Translokation, der betroffenen Chromosomen, der Größe der Translokation und von wem diese vererbt wird (Vater oder Mutter). Eine humangenetische Beratung ist hierbei obligat.

In Österreich ist die PID/PGT klar durch das Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Anders aber als etwa in Deutschland, wo die Betroffenen mit hohen Hürden bis zur eigentlichen PID konfrontiert sind, kann die genetische Analyse schnell und effizient umgesetzt werden.

Die Kosten einer PID richten sich nach der Indikation und dem angewendeten genetischen Testverfahren. Mindestens 520,00 Euro sind dabei z.B. für ein PGT-A einzukalkulieren. Mehr unter: Was kostet eine IVF/Kinderwunsch-Behandlung?

Leider nein. Der IVF-Fonds übernimmt nicht die Kosten einer genetischen Untersuchung. Dies gilt auch für die gesetzlichen Krankenversicherungen. Private Krankenversicherungen übernehmen möglicherweise etwaige Kosten nach gründlicher Prüfung. Dies sollte durch den Versicherungsnehmer vorab abgefragt werden.

Die Anzahl der zu untersuchenden Embryonen hängt einerseits von der Art der Untersuchung ab (PGT-M, PGT-A, PGT-SR,...) als auch vom weiblichen Alter. Mit zunehmendem Alter der Frau sinkt die Anzahl als auch die Qualität der Eizellen. D.h. es sind weniger biopsierbare Embryonen verfügbar, und die verbleibenden Embryonen zeigen vermehrt chromosomalen Anomalien. Wir konnten anhand eigenerr Daten (siehe DoLoRes-Studie) zeigen, dass im Rahmen einer PGT-A Analyse nur ca. ein Fünftel der ursprünglich vorhandenen Blastozysten für einen Transfer zu Verfügung stehen.

Ja, unsere eigenen Daten zeigen, dass im einstelligen Prozentbereich kein Ergebnis erzielt werden kann. Dies hängt möglicherweise unter anderem mit der Blastozystenqualität und damit auch mit der Qualität des Biopsates zusammen.

Dies wird zwar des Öfteren immer wieder behauptet, dennoch gibt es dafür leider keine durch ausreichend Daten gesicherten Studien (Stand 2025). Es kann derzeit für das PGT-A nicht belegt werden, ob diese Testung überhaupt einer Patientengruppe einen Benefit mit sich bringt. Im höheren Alter können bei de Punktion weniger Eizellen gewonnen werden. Die Embryonenqualität ist auch geringer. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Embryonen nicht biopsiert werden können. Berücksichtigt man zudem noch die höhere Wahrscheinlichkeit chromosomaler Anomalien, kann dies bedeuten, dass nach einer PGT-A keine Blastozysten mehr für einen Transfer zur Verfügung stehen.

Ja, diese beinhalten eine Blastomeren- oder Polkörperbiopsie. Diese Methoden sind aber mit mehreren Nachteilen behaftet. Beide liefern weniger genetisches Ausgangsmaterial als eine Blastzozystenbiopsie. Die Polkörperbiopsie verlangt unter Umständen darüber hinaus die Biopsie beider Polkörper. Zudem sagt sie nur etwas über genetische/chromosomale Konstitution der Eizelle, nicht aber des Embryos aus. Der genetische paternale Beitrag durch das Spermium wird nicht mitanalysiert. Die Blastomerenbiopsie ist zudem der weiteren Embryonalentwicklung abträglich. Dies ist durch Studien eindeutig belegt. Neuere Methoden wie das ni-PGT (nicht-invasive PGT), bei der als DNA-Quelle auf die Blastozoelflüssigkeit oder das Kulturmedium zurückgegriffen wird, sind äußerst fehleranfällig und nicht validiert. Die sind daher als experimentell zu bewerten (Stand 2025)

Liegen überzählige Embryonen mit einem aussagekräftigen PID-Ergebnis vor und sind diese für einen Transfer empfohlen, können diese mittels Vitrifikation eingefroren (kryokonserviert) und für einen späteren Transfer bei -196°C gelagert werden. Bei einem unklaren PID-Ergebnis kann nach Rücksprache mit dem IVF-Labor und der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt eine weitere Biopsie (sogenannte Re-Biopsie) und eine weitere genetische Analyse in Betracht gezogen werden. Möglicherweise kann auch aufgrund des PID-Ergebnisses kein Transfer empfohlen werden.

Entgegen früheren Annahmen, dass Embryonen entweder "nornal" euploid oder "anomal" aneuploid sind, zeigen die neueren Erkenntnisse, dass zwischen 20-50% aller Blastozysten einen sogenannten chromosomalen Mosaizismus aufweisen. D.h. die Embryonen enthalten unterschiedliche Zelllinien mit zugleich euploiden und aneuploiden Zellen (z.B. 46XY/47,XY+16). Die Ursache dafür scheint physiologisch zu sein und liegt möglicherweise an einer fehlerhaften Zellzykluskontrolle bei den frühen Zellteilungen im Embryo. Was mit den aneuploiden Zellen im Embryo passiert ist schwer vorherzusagen. Möglicherweise werden sie im Laufe der Zeit eliminiert. Es kann aber auch sein, dass ein "Mosaikembryo" nach Einnistung in der Gebärmutter zu einem Abort führt. Es könnte aber auch sein, dass der Mosaizismus auch bis zur Geburt oder danach bestehen bleibt. Solche Fälle sind bekannt. Ein chromosomaler Mosaizismus kann unter Umständen zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes führen.

Nein. Es ist durchaus möglich, dass ein "getester und für den Transfer empfohlener Embryo" sich nicht in der Gebärmutter einnistet und eine Schwangerschaft damit ausbleibt. Es besteht auch nach der Einnistung des Embryos immer noch die Möglichkeit genetisch-bedingter Fehlbildungen durch Faktoren auf die nicht getestet wurden. Auch können andere, nicht-genetische Faktoren zu Schwangerschaftskomplikationen und zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes führen. Bei einer PGT-A Testung besteht auch die Möglichkeit, dass die chromosomale Konstitution der getesten Zelle nicht der des gesamtes Embryo widerspiegelt. Dieser Fall betrifft einen chromosomalen Mosaizismus.

Beispiel: Der genetische Test des Biopsats (der für die Testung entnommenen Zelle) liefert das Ergebnis 46XX. Die entnommenen Zellen waren also euploid ("normal"). Tatsächlich aber ist die tatsächliche Konstitution des Embryos 46XX/47,XX+13 (Trisomie 13).