Corona Virus/COVID-19/SARS-CoV-2 Infoupdate 2020-05-05: Kinderwunschbehandlung in Österreich - Einreisebestimmungen für Paare aus dem Ausland - FAQs

2020-05-05, NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech - Bregenz

"Wann und wie können wir unsere Kinderwunschbehandlung beginnen bzw. fortführen?"

Grundsätzlich können Sie in unseren IVF-Zentren in Bregenz und Salzburg jederzeit beginnen bzw. gemäß Ihrem Therapieplan fortführen. Organisatorisch betrachtet, ist bei den Terminen im IVF-Zentrum derzeit mit gewissen Einschränkungen zu rechnen. Vielerorts gibt es zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus Grenzschließungen und/oder verstärkte Kontrollen.

Österreich führt derzeit Binnengrenzkontrollen zu Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei durch (Quelle: BMI). Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, können dies nur an bestimmten Grenzübergängen tun. Zudem müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

"Was muss ich aktuell bei der Einreise nach Österreich zum Grenzübergang mitbringen?""

  • ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand, welches einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt (→ Download Vorlage)
  • dieses Attest darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage sein
  • ohne ein solches Attest ist die Einreise derzeit nicht möglich

Für diese Regelung gelten laut BMI u.a. folgende Ausnahmen:

"Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen, wenn dies zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich erfolgt. Bei der Einreise ist eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung vorzuweisen. Die Mitnahme einer Begleitperson ist zulässig."

(Änderungen und weitere Informationen siehe Websites der entsprechenden Bundesministerien: https://www.bmeia.gv.athttps://www.sozialministerium.athttps://bmi.gv.at)

"Was sollte ich vor Ort im IVF Zentrum beachten?""

Betreten Sie unsere Praxis nur mit einer Mund- und Nasenschutzmaske. Selbstverständlich erhalten Sie diese auch vor Ort. Melden Sie sich zu Ihrem fixen Termin vorab telefonisch an. Und ganz wichtig ist, kommen Sie nur dann, wenn Sie keine akuten Symptome der Corona-Virus Erkrankung, wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit aufweisen.

Das gilt auch, wenn Sie in den 14 Tagen vor Auftreten dieser Symptome engen Kontakt mit einer bestätigten oder wahrscheinlich an Corona Virus erkrankten Person hatten, oder Sie von einem Aufenthalt in einer der Regionen zurückgekommen sind, in der von der anhaltenden Übertragung vom Corona-Virus ausgegangen wird. Außerdem, wenn Sie sich in einer Gesundheitseinrichtung, in der Patienten mit einer Corona Virus-Erkrankung behandelt werden/wurden, aufgehalten oder dort gearbeitet haben.

Im IVF Zentrum appellieren wir an Sie, diese verbindlichen Vorgaben der Österreichischen Ärztekammer unbedingt einzuhalten.

Verhalten beim Besuch einer medizinischen Praxis:

  • vor der Anmeldung 30 Sekunden die Hände desinfizieren
  • Wartezeit möglichst außerhalb der Praxis verbringen
  • bei der Anmeldung und Aufenthalt im Wartezimmer Abstand von 2 Metern zu anderen Patientinnen/Patienten einhalten
  • nur in Einwegtaschentücher und/oder in die Ellenbeuge niesen und husten – nicht in die Hand! Taschentuch entsorgen und dann 30 Sekunden die Hände waschen oder desinfizieren

Rezepte, Therapiepläne und Antworten zu medizinischen Fragen erhalten Sie auch telefonisch oder per E-Mail. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Info-Center sind für Sie da (→ Kontakt).

"Was muss ich bei der Rückreise zum Grenzübergang mitbringen?"

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Heimatland frühzeitig über die aktuell gültigen Bestimmungen. Eventuell sehen die behördlichen Verordnungen eine 14-tägige Quarantäne nach der Einreise, oder auch einen negativen Corona Virus Test vor. In diesem Fall können wir diesen Test auf Wunsch gerne bei uns durchführen. Darüber hinaus bieten wir auch einen Antikörpertest an und erfahren seither eine große Nachfrage (→ Infos & Anmeldung).

Initial Consultations possible on site or by phone/online/Skype.

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