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Erste Kontaktaufnahme

Kontakt und Vorbereitung

Um mit uns in Kontakt treten zu können, stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Unsere gesamten Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt. Hier können Sie eines unserer IVF Zentren in Ihrer Nähe suchen und direkt kontaktieren. Vereinbaren Sie mit einer unserer freundlichen Assistentinnen einen Termin und der erste Schritt zur Erfüllung Ihres Kinderwunsches ist getan. Oder noch einfacher, melden Sie sich online an (→ zum Kontaktformular).

1. Erstgespräch
2. Befunde der Frau
3. Befunde des Mannes
4. Gesetzliche Voraussetzungen


1. Erstgespräch

Bei einem persönlichen Erstgespräch in einem unserer IVF Zentren beraten wir Sie gerne und erstellen mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan bis hin zu Ihrem Wunschkind (→ Termin reservieren). Lassen Sie uns idealerweise vorab schon alle Ihre bereits durchgeführten Untersuchungsergebnisse und Befunde zukommen. Somit können wir uns ausführlich und gewissenhaft auf Ihren Besuch vorbereiten. Zudem möchten wir Sie bitten, entsprechend den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen Ihre Verpflichtungen einzuhalten (z.B. Lichtbildausweis, Kopie von Heiratsurkunde bzw. Original eines Notariatsaktes). Details erfahren Sie gerne auch vorab telefonisch (+43 5574 44836).

2. Befunde der Frau

Um das Erstgespräch bzw. die nachfolgende Behandlung bestmöglich durchführen und planen zu können, ist es von größter Wichtigkeit, eine möglichst genaue Diagnose zu erstellen. Um Ihnen unnötige Kosten und Zeit durch Mehrfachuntersuchungen zu ersparen, bitten wir Sie um die Zusendung von bereits erstellten Befunden. Sollten Ihnen Hinweise, Stimulationsprotokolle o.ä. vorangegangener Kinderwunschbehandlungen, oder Arztbriefe außerhalb unserer IVF-Zentren vorliegen, sind auch diese sehr hilfreich. Stellt sich beim Erstgespräch heraus, dass wichtige Untersuchungsergebnisse noch fehlen, können wir diese gerne in unseren Zentren erheben.

Von der Frau werden folgende Informationen und Daten benötigt (alle Details finden Sie in den zugesendeten Patientenunterlagen "Vorbereitung Erstgespräch"):

  • HBs-Ag (Hepatitis B)
  • Anti-HBc-Ab (lgG) (Hepatitis B)
  • Anti-HCV-Ab (Hepatitis C)
  • Anti-HIV 1,2
  • Lues
  • Chlamydien (mittels PCR aus Urinprobe)
  • Röteln (lgG)
  • BG+Rh (Blutgruppe und Rhesusfaktor)
  • Östradiol (E2)
  • Progesteron
  • freies Testosteron (alternativ Freier Androgen Index-FAI)
  • AMH (Anti-Müller-Hormon)
  • TSH - Bei TSH-Werten über 2.0 mU/ml werden zusätzlich folgende Parameter benötigt: MAK (bzw. TPO-AK), TAK (bzw. TG-AK). Bei TSH-Werten unter 0.5 mU/ml ohne Substitutionstherapie sollte zusätzlich die TSH-Rezeptor-Antikörper-Konzentration TRAK bestimmt werden. Wenn möglich, geben Sie bitte den Zyklustag an, an dem die Blutprobe entnommen wurde.
  • DHEAS
  • Prolaktin
  • LH
  • FSH
  • PAP-Abstrich (falls vorhanden, nicht älter als 2 Jahre)
  • Androstendion (nach Absprache mit Arzt)
  • Karyogramm (nach Absprache mit Arzt)

Der Umfang der Befunde, die der Arzt für die Therapieplanung benötigt, kann je nach individueller Situation von oben angeführter Liste abweichen. Die Entscheidung hierfür liegt beim behandelnden Arzt.

3. Befunde des Mannes

Vom Mann werden folgende Informationen und Daten benötigt (alle Details finden Sie in den zugesendeten Patientenunterlagen "Vorbereitung Erstgespräch"):

  • HBs-Ag (Hepatitis B)
  • Anti-HBc-Ab (lgG) (Hepatitis B)
  • Anti-HCV-Ab (Hepatitis C)
  • Anti-HIV 1,2
  • Lues
  • Chlamydien (mittels PCR aus Urinprobe)
  • BG+Rh (Blutgruppe und Rhesusfaktor)
  • Spermiogramm (falls vorhanden, sonst nach Absprache mit Arzt)
  • Androstendion (nach Absprache mit Arzt)
  • Karyogramm (nach Absprache mit Arzt)

Sollten Ihnen Befunde, Vorbefunde, Hinweise o.ä. vorangegangener Kinderwunschbehandlungen, oder Arztbriefe außerhalb unserer IVF-Zentren vorliegen, sind auch diese sehr hilfreich. Der Umfang der Befunde, die der Arzt für die Therapieplanung benötigt, kann je nach individueller Situation von oben angeführter Liste abweichen. Die Entscheidung hierfür liegt beim behandelnden Arzt.

4. Gesetzliche Voraussetzungen

Wir sind bestrebt, mit Hilfe modernster medizinischer Hilfe die Therapie des unerfüllten Kinderwunsches auf dem neuesten und international aktuellsten Stand anzubieten. Es ist uns bewusst, dass diese Behandlungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilt werden können. Aus unserer Sicht gibt es keine "Gutmenschen" in einem Land und "Schlechtmenschen" in einem anderen. Die Ursachen für unterschiedliche Rechtsnormen sind sehr komplex und auch in der Geschichte der einzelnen Länder verankert.

Unverheiratete Paare
Die Behandlung unverheirateter Paare ist in Österreich unkompliziert möglich. Der notwendige Notariats- bzw. Gerichtsakt kann von unseren IVF Zentren sehr einfach organisiert werden. Bei Unklarheiten bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme.