Voraussetzungen für Spender:
- Alter: mindestens 20 Jahre, maximal 35 Jahre
- Der Spender darf keine Infektionskrankheiten haben. Die Samenproben müssen absolut frei von einem Infektionsrisiko sein.
- Der Spender muss gesund sein und darf keine erblichen Leiden aufweisen. Auch in seiner Familie, bis zum 2. Verwandtschaftsgrad hinaus, dürfen keinerlei Auffälligkeiten diesbezüglich bestehen.
- Die Serum- oder Plasmaproben der Spender müssen beim Test gemäß Anhang II Nummer 1.1 negativ auf HIV1 und 2, HBV, HCV und Syphilis reagieren.
- Die Urinproben von Spermaspendern müssen beim Test auf Chlamydien mittels Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren negativ reagieren.
- Vom Spender müssen alle persönliche Daten aufgenommen werden: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Körpergröße, Körpergeweicht, Haarfarbe, Augenfarbe und Abstammung.
- Der Spender darf keiner Risikogruppe angehören, z.B. Drogen, Promiskuität, Homosexualität.
- Die Blutproben sind zum Zeitpunkt der Spende zu entnehmen.
- Pro Spender dürfen maximal 3 Behandlungen mit dem Erfolg eines Kindes vorgenommen werden.
- Alle Proben werden tiefgefroren, erst nach einer Kontrolle der Infektionsparameter (HIV 1 und 2, HBV, HCV) sechs Monate nach dem Eingefrieren der letzten Probe wird der Samen zur Spende freigegeben.
- Der Samenspender darf den Samen laut österreichischem Fortpflanzungsmedizingesetz nur an einer Krankenanstalt abgeben und muss die Gesetzeslage zum Spenden von Samen exakt kennen.
Fortpflanzungsmedizingesetz - FMedG
Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004