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Bundesgerichtshof-Urteil in Deutschland (Mitteilung der Pressestelle)

Bundesgerichtshof-Urteil in Deutschland (Mitteilung der Pressestelle)

Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muss die Kosten einer
In-vitro-Fertilisation übernehmen.


Folgenden Brief haben wir von einem deutschen Paar erhalten:
 
 
Sehr geehrter Herr Professor Zech, sehr geehrter Herr Dr. Sander,
 
nachdem ich vorigen Freitag bei meiner Frauenärztin war, kann ich Ihnen folgende schöne Nachricht überbringen:
 
Ich bin in der 9. Woche schwanger mit 1 Embryo und alles – Größe, Lage, Herzaktion – ist bestens!
 
Anbei sende ich Ihnen außerdem ein überaus interessantes BGH-Urteil vom 4. März 2004 für Ihre deutschen Patienten, auf de folgende Bedingungen zutreffen:
Die Frau ist gesetzlich, der Mann privat versichert und der Mann ist Verursacher der Kinderlosigkeit.
Genau dies trifft auf uns zu und wir haben soeben sämtliche Kosten für die Behandlung von der Privatkasse meines Mannes erstattet bekommen.
Die gesetzlichen Kassen in Deutschland zahlen seit 2004 nur noch max. 3 IVF-Behandlungen und davon jeweils nur 50% der Kosten.
 
Wir bedanken uns nochmal herzlich für die erfolgreiche und freundliche Behandlung durch Sie und Ihr Team und wünschen Ihnen allen ein schönes Osterfest!
 
 
Herzlichst, Ihre
XY
 
 
 
Univ. Prof. Dr. Herbert Zech

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