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Qualitätssicherung – EU-Direktive

Qualitätssicherung – EU-Direktive (EU/2004/23 EC):
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen

 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 
Am 07.04.2007 tritt das von der EU verabschiedete, europaweit geltende Gesetz (EU-Direktive EU 2004/23/EC) zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (also auch von Samenzellen, Eizellen und Embryonen) in Kraft.
 
Dieses Gesetz schreibt eine Fülle von Maßnahmen vor, welche von den IVF-Zentren europaweit eingehalten werden müssen.
 
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir während der letzten Monate intensivst an diesem Thema gearbeitet und diese Richtlinien umgesetzt haben.
 
Neben der Dokumentation des Arbeitens unter besten Vorraussetzungen (ISO-Zertifizierung 9001:2000) schreibt diese Direktive vor, dass verschiedenste Arbeitsprozesse validiert und Räume, sowie die Umgebung zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus definiert sein müssen.
 
Es war viel Arbeitsaufwand notwendig, diese Vorgaben umzusetzen. Wir haben es gerne getan und hoffen, dass wir Ihnen damit höchste Qualität und Sicherheit bieten können.
 
 
  
Univ. Prof. Dr. Herbert Zech & Team
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