Univ. Prof. Dr. H. Zech
Es gibt nach wie vor Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, welche das äußerst restriktive und patientenfeindliche deutsche Embryonenschutzgesetz verteidigen! Diese Ärzte meinen, ein Transfer von Embryonen nach einer „
Auswahl“ würde keine Verbesserung der Ergebnisse bringen.
Jeder Mensch selektiert täglich und wählt für sich damit das Beste aus!
- Wir alle wählen nicht ohne guten Grund die besten Ärzte für unsere Behandlung.
- Wir möchten im schönsten und modernst eingerichteten Krankenhaus sein.
- Wir möchten die/den beste/n Köchin/Koch im besten Restaurant haben und gehen nicht einfach ins nächstgelegene „Beisl“.
- Wir suchen uns die beste(n) Partner für eine Ehe/Lebensgemeinschaft.
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Dies hat alles hat nur einen Grund: Aus Erfahrung wissen wir alle, dass eine Auswahl aus vielen Möglichkeiten die besten und die zufriedenstellendsten Ergebnisse bringt.
Dies hat uns die Natur in der Evolution vorgemacht, dies erleben wir als Menschen tagtäglich.
Warum sollte dies gerade und ausgerechnet in der Kinderwunschbehandlung anders sein?
Wir kämpfen für unsere Patientinnen und Patienten um die bestmögliche Therapieform. Dazu gehört u.a. die Auswahl der besten Embryonen aus einer größeren Anzahl (sog. Blastozysten-Transfer).
Nur damit erreichen wir maximale Ergebnisse, d.h. gute Schwangerschaftsraten ohne großes Risiko bezüglich Mehrlingsschwangerschaften, weil wir mit den besten Embryonen für den Transfer mit einem bis maximal zwei Embryonen das Auslangen finden!