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Unterschied Blastozysten-Kultur und Blastozysten-Selektion

Im Laufe des Jahres 2011 hat sich eine neue Interpretation des Embryonenschutzgesetzes (ESchG), der sogenannte „deutsche Mittelweg“ „eingeschlichen“.

Gesetzeslage in Deutschland (Analyse von Professor Michelmann/Göttingen im Jahr 2000, Prof. Dr. Michelmann hat seine Meinung zwischenzeitlich geändert und vertritt nun eine andere Auffassung.) – Ähnliches gilt für die Schweiz!

In Deutschland ist jede Art der Selektion durch das ESchG verboten. Nur maximal drei willkürlich ausgewählte Zygoten dürfen sich zu Embryonen entwickeln und müssen übertragen werden, egal wie gut oder schlecht diese Entwicklung abgelaufen ist.

Erfahrungen im Ausland belegen, dass der Transfer von nur einer expandierten Blastozyste die Situation der Patienten erheblich verbessert. Während einerseits die Schwangerschaftsrate dadurch gesteigert werden kann, nimmt gleichzeitig die Mehrlingsrate signifikant ab. Die psychische Belastung der Patienten reduziert sich um ein Vielfaches, da frühe Aborte und erfolglose Therapiezyklen minimiert werden. Aufgrund dieser Tatsachen erfolgt die dringende Empfehlung, in einem zukünftigen Fortpflanzungsmedizingesetz den §1 des ESchG (Dreierregelung) zu ändern und die verlängerte Embryokultur zu ermöglichen. Um die dann möglicherweise entstehenden überzähligen Embryonen vor einer Vernichtung zu bewahren, müsste die Kryokonservierung solcher Embryonen ebenfalls erlaubt werden. Verzichtet eine Frau auf eine Übertragung ihrer kryokonservierten Embryonen, so sollte die Möglichkeit bestehen, sie einem anderen Paar kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=29120

PS: Die Einhaltung des deutschen Embryonenschutzgesetzes wird derzeit durch die Staatsanwaltschaft München auch auf dem Wege von Praxis- und Hausdurchsuchungen bei Ärzten strengstens überprüft!

Die Selektion von Embryonen im Blastozystenstadium in Bregenz/Salzburg (A) und in Pilsen (CZ) ist erlaubt!

Mit der Anwendung des „deutschen Mittelweges“ wird von einigen IVF Instituten in Deutschland argumentiert, dass  eine Auslandsbehandlung in keiner Weise erfolgsversprechender sei, als eine Behandlung in Deutschland.

Der „deutsche Mittelweg“ besagt in etwa Folgendes: es sollten nur so viele befruchtete Eizellen weiterkultiviert werden, dass keine überzähligen Embryonen entstehen (lt. deutschem Recht dürfen keine überschüssigen Embryonen - auch Vorratshaltung genannt - entstehen; zudem ist dies auf maximal 2-3 Embryonen begrenzt, alles darüber ist gesetzlich nicht erlaubt). Natürlich kann diese limitierte Anzahl (maximal 1-3) an befruchteten Eizellen bis zum Blastozysten-Stadium in Kultur gehalten werden (Blastozysten-Kultur).

Bei einer Blastozysten-Selektion werden ALLE gewonnenen und befruchteten Eizellen (laut Deutschem IVF Register von 2010 werden pro Follikelpunktion im Durchschnitt 10.1 Eizellen gewonnen) bis zum Blastozysten-Stadium weiter in Kultur gehalten.

Tatsache ist jedoch:

Entwickeln sich befruchtete Eizellen zu Blastozysten, haben diese deutlich höhere Chancen auf eine vitale Schwangerschaft. Nach dem Transfer von 1-2 meistens „elektiv“ („elektiver Blastozystentransfer“, d.h. aus einem Pool gleichwertiger Blastozysten), werden 1-2 Embryonen im Blastozystenstadium ausgewählt und transferiert, die restlichen werden tiefgefroren. Dadurch wird neben der Chancen-Erhöhung auch noch eine Reduktion des Mehrlings-Risikos erreicht. Das Entwicklungs-Potential bis zur Blastozyste hängt ab dem Tag 3 der Embryonenentwicklung sehr stark vom Einfluss des Samens ab. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Gene des Samens aktiviert, die für die weitere Entwicklung maßgeblich sind (genannt: „late-paternal-effect“ = später väterlicher Einfluss). Dadurch können sich aus den im Durchschnitt 10.1 gewonnenen Eizellen alle, oder auch keine, zu einer Blastozyste entwickeln! Dies kann nur festgestellt werden, wenn auch alle bis zum Blastozysten-Stadium weiterkultiviert werden (Blastozysten-Selektion) und die Anzahl nicht auf maximal 3 befruchtete Eizellen begrenzt ist (Blastozysten-Kultur).

Mit dem „deutschen Mittelweg“ versucht man (gesetzeswidrig!), die Kultivierung von mehr als 3 befruchteten Eizellen zu rechtfertigen, da sich aus einem größeren Pool nie mehr als 2 Blastozysten entwickeln würden. Beide Blastozysten müssten dann auch transferiert werden, d.h. es würde ein nicht-elektiver Blastozysten-Transfer erfolgen. Diese Darstellung ist für die Patienten irreführend und konnte auch wissenschaftlich widerlegt werden (siehe auch dazu: http://www.youtube.com/watch?v=_wfTC99TdeQ). Da die Blastozysten-Entwicklung neben der Qualität der Eizelle, wie bereits erwähnt, auch von der Qualität des Samens abhängig ist, können sich aus z.B. 6 befruchteten Eizellen auch 6 Blastozysten entwickeln!

Nochmals zum Verständnis:

Es konnte wissenschaftlich belegt werden (www.pgdis-2012.com), dass es nicht möglich ist, aus einem Pool von befruchteten Eizellen (sogenannten Vorkern-Stadien) vorhersagen zu können, wie viele sich zu einer Blastozyste entwickeln (d.h.: aus 3 befruchteten Eizellen können sich 3 Blastozysten entwickeln, genauso, wie sich aus 15 befruchteten Eizellen keine oder 15 Blastozysten entwickeln könnten! Die Vorhersagekraft ohne Anwendung einer Blastozysten-Selektion liegt zwischen 0-50% - anders ausgedrückt: wie Roulett!

P.S.: Im Unterschied zu anderen Spezies, bei denen 4 Embryonen übertragen werden müssen, damit es zu einer Schwangerschaft kommt, ist beim Menschen nur 1 Embryo nötig! Jeder Embryo hat sein eigenes Potential, sich zu einer vitalen Schwangerschaft weiter zu entwickeln und diese beträgt bei Eizellen von jungen, gesunden Frauen und gutem Samen etwa  70%! Auch wenn 2, 3, 4 oder 5 Embryonen transferiert würden, liegt die Schwangerschaftsrate dann immer noch bei 70%. Auch die Häufigkeit von  Mehrlingsschwangerschaften beträgt konstant um die 20% (auch bei einem Transfer von mehr als 2 Embryonen, allerdings steigt das Risiko für höher-gradige Mehrlinge (Drillinge, Vierlinge usw.)!

Daher können die individuellen Chancen erheblich gesteigert werden, wenn nur ein Embryo transferiert wird (elektiver Blastozystentransfer nach Blastozysten-Selektion) und die restlichen Embryonen tiefgefroren werden – diese Möglichkeiten sind den Reproduktionsmedizinern in Deutschland verwehrt!

Ausgehend von unserer langjährigen Erfahrungen (auch mit Schulungen anderer Kinderwunschzentren) mit der Blastozysten-Kultur in Verbindung mit der Blastozysten-Selektion, ist eine mehrjährige Lernkurve von der Etablierung bis zur Perfektionierung nötig!

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